Vorsicht bei Tretrollern

Die Verwendung von Tretrollern, so genannten Micro-Scooters, durch Kinder ist weitgehende Praxis. 37 % der Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren beteiligen sich mit Tretrollern selbständig – das heißt ohne Aufsicht durch Erwachsene – am Straßenverkehr.

Hiebei wird jedoch oft vergessen bzw. ist in weiten Bereichen nicht bekannt, dass die Verwendung von Micro-Scooters in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Rechtlich gehören Micro-Scooters zu den als „dem fahrzeugähnlichen Kinderspielzeug ähnliches Bewegungsmittel“ bezeichneten Spielzeugen bzw. Fortbewegungsmitteln. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Benutzung durch unbeaufsichtigte Kinder bis zu zwölf Jahren im öffentlichen Verkehr verboten ist. Sollte das Kind die Fahrradprüfung absolviert haben, verringert sich diese Altersgrenze auf zehn Jahre. Kinder unter zehn bzw. zwölf Jahren dürfen den Tretroller oder ähnliches Spielzeug im Straßenverkehr nur unter Beaufsichtigung durch einen mindestens 16 Jahre alten Begleiter verwenden. Eine aktive Beeinflussung muss möglich sein, das heißt, dass der Abstand zum Kind so gewählt werden muss, dass eine jederzeitige Einflussnahme auf das Kind gewährleistet ist.

Verwaltungsrechtlich wird das Fahren von Kindern mit derartigen Geräten im Straßenverkehr meist toleriert, trotzdem sollte nicht vergessen werden, dass es bei einem Unfall mit Sachbeschädigung bzw. Fremdverletzung zu einer Haftung der Eltern für den Schaden kommen kann, wenn die Beaufsichtigung vernachlässigt wurde