E-Bike – ist ihr „Fahrrad“ ein Motorrad?

Fahren Sie ein E-Bike oder handelt es sich bei Ihrem „Fahrrad“ bereits um ein Motorrad?

Diese Frage ist für Fahrradbenützer ohne entsprechendes Fachwissen oft nur schwer bzw. gar nicht zu beantworten. Großes Augenmerk sollte auf entsprechende Beratung beim Händler gelegt werden. Ausschlaggebend sind die Leistung des Elektromotors und die Höchstgeschwindigkeit, bis zu welcher der Elektromotor unterstützend eingreift. Rechtlich gilt ein E-Bike als Fahrrad, wenn der Motor nicht mehr als 600 Watt (also ca. 0,8 PS) leistet und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Alles, was über diesen Leistungsgrenzen liegt oder über einen Verbrennungsmotor verfügt, ist ein Motorrad. Diese Unterscheidung hat weitreichende rechtliche Auswirkungen:

Verhalten im Straßenverkehr

Nur für E-Bikes gelten die Fahrrad-Regeln der StVO. Ein E-Bike darf bereits mit 12 Jahren ohne Begleitung gelenkt werden, es gibt keine Helmpflicht, keine Führerscheinerfordernis und Radwege müssen bzw. dürfen benützt werden.

Versicherung

Unbedingt sollte man bei der Verwendung eines E-Bikes auf entsprechenden Versicherungsschutz achten. Während bei Motorrädern die Haftpflichtversicherung ein Zulassungserfordernis ist und sohin unweigerlich Versicherungsschutz besteht, kann für ein Fahrrad und auch ein E-Bike über die Haushaltsversicherung ein Versicherungsschutz bestehen. Dies muss aber nicht der Fall sein. Wer sein E-Bike also ausgiebig benützt, sollte sich diesbezüglich rechtlich beraten lassen.